Bildungsgutscheine STÄRKE
Liebe Mütter, liebe Väter,
herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Das Haus der Familie möchte Sie gerne in der ersten Zeit begleiten und Ihnen bei den Fragen zur Entwicklung und Erziehung Ihres Babys zur Seite stehen. Das Land Baden Württemberg wird anlässlich der Geburt Ihres Kindes ab 1. September 2008 einen Bildungsgutschein über 40.- Euro überreichen.
Wir sind anerkannter Partner des Programms „STÄRKE“.
Bei uns haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihren Gutschein einzulösen:
1. Anrechnung auf Kursangebote von längerer Dauer
Sie können sich den Gutschein auf einen mit dem STÄRKE-Logo markierten Semesterkurs (mehrere Termine) anrechnen lassen (z.B. PEKiP-Kurs)
2. Themenkurs: Freie Wahl mit Gutschein (Fachbereich „Mit Kindern leben“)
Von den mit dem STÄRKE-Logo gekennzeichneten Veranstaltungen in unserem Programmheft können Sie sich innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Abgabe des Gutscheins) Kurse im Gesamtwert von 40,- € aussuchen.
3. Möglichkeiten großzügiger finanzieller Erstattung von Stärke-Angeboten
Für Kursangebote wie PEKiP, „Rollen-robben-krabbeln“, „Spiel, spaß und Bewegung“ bietet das land Baden-Württemberg eine weitere finanzielle Unterstützung an.
Kursgebühren können vollständig erstattet werden, wenn das Kind nicht älter als ein Jahr ist und diese Voraussetzungen vorliegen:
- Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Berufsausbildungshilfe
- Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen
- Existenzgründungsdarlehen oder Vorlage eines Schuldentilgungsplans bei Privatinsolvenz
Auf die Gutscheinaufstockung besteht kein Anspruch. Die Vorlage des Bescheides gilt als Antrag der Eltern auf weiteren Gebührenerlass.
Geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, dass Sie Ihren Gutschein einlösen wollen und schicken Sie uns diesen zu.
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